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Meldung
Baden-Baden, 30. Juli 2009
Urteil: Madeleine von Schweden ./. Sonnenverlag
Am heutigen Tag erging die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg im Rechtsstreit Madeleine von Schweden gegen die Sonnenverlag GmbH & Co KG, ein Unternehmen der Mediengruppe KLAMBT.
Der ausgeurteilte Schmerzensgeldbetrag sowie die damit verbundenen Gebühren bewegen sich im Rahmen der von Mediengruppe KLAMBT erwarteten Größenordung. Entsprechende bilanzielle Rückstellungen wurden bereits 2004 gebildet.
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